HOP ON HOP OFF im Welterbe Semmeringeisenbahn
Am 18. April 2022 veranstaltet die österreichische UNESCO Kommission in Kooperation mit den Welterbestätten einen ersten Welterbetag.
Das Welterbe in Österreich
Um die Welterbestätte Semmeringeisenbahn näher kennenzulernen, wird am Welterbetag eine Rundfahrt mit mehreren Stationen entlang der Semmeringbahn angeboten. An insgesamt 8 Haltepunkten erfahren Sie Spannendes zur Region und zum Welterbe.
Im SÜDBAHN erwarten wir das ICOMOS Monitoring Team - Dr. Günter Dinhobl und Dr. Roland Tusch. Die beiden werden "alle" Fragen rund um die Semmeringbahn versuchen zu beantworten.
Besonders freut es uns, dass wir an diesem Tag endlich unseren Signalpark dem Publikum präsentieren können.
Bitte reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Platz in unserem Welterbe-Bus!
Infos und den genauen Fahrplan finden Sie HIER.
Jubiläumsjahr 2022
50 Jahre UNESCO-Welterbekonvention und 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich
Im Jänner 1993 wurde die Nominierung der Semmeringbahn als Welterbestätte von den Ländern Niederösterreich und Steiermark vorgeschlagen. Die tatsächliche Nominierung erfolgte im März 1995. Davor – am 18. Dezember 1992 ratifizierte die Republik Österreich das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. In Kraft trat es für Österreich drei Monate später, am 18. März 1993.
Und so gehts...
Zu- und Aussteigen ist bei jeder Haltestelle möglich. Um die Anzahl der Personen in den Bussen koordinieren zu können, bitten wir um Anmeldung bis 14. April 2022
PREIS
€ 10,- pro Person, Kinder bis 14 Jahre sind gratis
ANMELDUNG UND INFOS
Südbahnmuseum
Heizhausgasse 2
8680 Mürzzuschlag
+43 (0) 3852/ 2556-641
oder per Email
REGISTRIERUNG und 2 G KONTROLLE
Jeder Besucher muss sich registrieren.
2-G-Kontrolle
- bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist kein Nachweis nötig
- von 13-15 Jahren bis zur Vollendung des 9. Schuljahres: Ausschließlich mit Ninjapass (mit 3 Stempel/Wo. auch Samstag/Sonntag gültig), in den Schulferien zusätzliche Testungen adäquat zu Ninja-Pass für Zugang nötig
- Erwachsene/Nach Ende der Schulpflicht: 2G Regel
- GEIMPFT: Nach vollständiger Impfung 2/2 (max. 270 Tage alt – danach mit Booster-Impfung)
- GENESEN: Bis zu 180 Tage nach Infektion
FFP 2 MASKE TRAGEN
Bitte tragen Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen eine FFP2-Maske.
- Gilt nicht für Kinder bis 6 Jahren
- Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab 6 Jahren
- Ab 12 Jahren: FFP2-Maske