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UNESCO Welterbe

Anlässlich 50 Jahre Welterbe – 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich hat die österreichische Welterbestätten-Konferenz einen offenen Brief erarbeitet.

Die Forderung darin lautet:

Stabile Fundamente für den nachhaltigen Schutz des Kultur- und Naturerbes in Österreich: Forderung nach konkreten (rechtlichen) Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz des Kultur- und Naturerbes in Österreich.

STÄTTEN VON AUSSERGEWÖHNLICHEM, UNIVERSELLEN WERT

Welterbe – das heißt Schutz von herausragenden Kultur- und Naturgütern. Die Stätten auf der Liste des UNESCO-Welterbes besitzen außergewöhnlichen Wert, für sich und für die ganze Menschheit.

Der Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ist ein zentrales Anliegen der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Die Organisation wurde im November 1945 gegründet, Anlass und Hintergrund waren die Katastrophen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Weil Vorurteile und Hass in den Köpfen entstehen – so die Idee – können sie auch dort verhindert werden, durch Zusammenarbeit bei Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Damit ein Kultur- oder Naturgebilde als Welterbe gilt, muss es „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzen und aus der Fülle vergleichbarer Objekte herausragen. Sein Verfall oder die mutwillige Zerstörung wären ein unwiederbringlicher Verlust für die Menschheit. Die Staaten, die ein Kultur- oder Naturgut für die Welterbeliste nominieren, verpflichten sich zu dessen nachhaltigem Schutz. Fachleute aus Kultur- und Naturschutzorganisationen prüfen die Anträge und empfehlen dem Welterbekomitee die Aufnahme oder Ablehnung. Die Rechte und Pflichten der Staaten sind in einem global geltenden Vertrag geregelt: Das „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, besser bekannt als „Welterbekonvention“, wurde 1972 ins Leben gerufen.

Im Februar 2022 erschien eine neue Broschüre zum UNESCO Welterbe in Österreich. HIER können sie sich die Broschüre downloaden.

UNESCO Welterbe in Österreich

Die Republik Österreich trägt das globale Bekenntnis zur Bewahrung des gemeinsamen Erbes der Menschheit nun seit 30 Jahren mit – 30 Jahre, in denen 12 Stätten erfolgreich nominiert und in die Liste des UNESCO-Welterbes eingeschrieben werden konnten. Das ist als eine internationale Anerkennung für den kulturellen und natürlichen Reichtum unseres Landes zu verstehen.

Um diese Geschichte erfolgreich weiter schreiben zu können und das weltweit bedeutende Kultur- und Naturerbe Österreichs weiterhin für kommende Generationen bewahren zu können, bedarf es jedoch grundlegender Maßnahmen. Das Welterbe in Österreich muss, um den kommenden Herausforderungen begegnen zu können, auf solide legistische, finanzielle und strukturelle Fundamente gestellt werden.

Den gesamte offenen Brief können sie HIER lesen.

Nicht vergessen! Am 18. April findet der österreichische Welterbetag statt. Das gesamte Programm und Anmeldung finden sie HIER.

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